Ab einer bestimmten Größenordnung, die sich sowohl nach der Komplexität bzw. der Bausumme einer Baumaßnahme richtet, ist im Interesse der Bauherrschaft eine verantwortliche Bauleitung erforderlich.
Die Baumaßnahmen können durchaus schon kleine Umbauten wie Badeinbau,kleinere Veränderung im Bestand oder Neubauten aller Art sein.
Seit die neue Bauordnung in Kraft getreten ist, sind bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei. Die Baubehörde zieht sich aus dem Verfahren zurück und setzt die Bauherrschaft stärker in die Verantwortung als bisher.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Baugesetze,Arbeitschutzgesetze, Einhaltung der Statik und Energieverordnung wird somit auf den Bauherren verlagert.
Mitunter ist der Bauherr aber ein Laie und kann die Einhaltung der Vorschriften gar nicht einhalten bzw. beaufsichtigen.
Wir sind in der Lage, Sie zu beraten, ums Sie mit unserem Fachwissen vor Schaden
zu bewahren.